Wichtige Änderungen der organisatorischen Abläufe.
Liebe Patienten,
bitte beachten Sie, dass wir im Zuge der E-Rezept-Umstellung, Verordnungen zukünftig erst nach Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte vorbereiten können !!
Eine telefonische Vorbestellung von Verordnungen (z.B. über unser Rezepttelefon) ist dann nur noch möglich, wenn in dem jeweiligen Quartal die Gesundheitskarte bereits eingelesen wurde.
Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Planung Ihrer Bestellungen !
Das E-Rezept wird im ersten Schritt für alle verschreibungspflichtigen Arzneimittel eingeführt. Es ist geplant in Zukunft weitere Verordnungen zu digitalisieren.
Zunächst müssen einige Verordnungen aber weiterhin auf Papier ausgestellt werden. Dazu gehören u.a. BtM-Rezepte, Verbandsmittel und Teststreifen, Enterale Ernährung, sowie Heil- und Hilfsmittel. Auch Verordnungen zu Lasten von "sonstigen Kostenträgern" oder für Privat-Patienten können aktuell noch nicht als E-Rezept ausgestellt werden.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Ihr Praxisteam